Baurecht

Die Auswahl eines Baugrundstückes wird in der Regel primär nach dem Zweck erfolgen, dem das darauf zu errichtende Gebäude später dienen soll, die Verkehrsanbindung, die umgebende sonstige Infrastruktur sind weitere wesentliche Faktoren, die in solche Entscheidungen einfließen. Schon beim Grunderwerb, noch mehr bis zur Fertigstellung eines Bauwerkes lauern Gefahren, tauchen Fragen und Hindernisse auf. Erfüllt der Grund die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen? Ist er frei von Lasten und Kontaminierungen? Wie sichert man den Verlust des Kaufpreises ab, wenn die Versprechungen der verkaufenden Partei nicht halten, erwartete Genehmigungen nicht erteilt werden? Wie wird das finanzierende Kreditinstitut abgesichert? Welche Instrumente stehen mir zur Verfügung um die Erfüllung von Verträgen effizient erzwingen zu können?

 

Ihr Anwalt unterstützt Sie umfassend in diesen Rechtsgebiete übergreifenden Angelegenheiten. Beispielhaft sind die folgenden Agenden zu nennen:

 

  • Die Beurteilung von Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, die die Bebauung und Ausnutzung vorhandener Grundflächen beschränken.
  • Die Errichtung und die grundbücherliche Durchführung von Liegenschafts-, Baurechtsverträge etc. und die Übernahme von Treuhandschaften in diesem Zusammenhang.
  • Die Vertretung von Bauherren oder Nachbarn in Verfahren vor der Baubehörde bis hin zu den Landesverwaltungsgerichten, weil die Interessen des Bauherren nicht selten im Widerstreit zu den Interessen der Anrainer stehen.
  • Verträge mit Planern, Architekten, der Bauaufsicht sind zu prüfen, Leistungsinhalte zu definieren um nicht mit überraschenden Forderungen konfrontiert zu werden.
  • Die Beratung im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen und Werkverträgen mit Generalunternehmern oder einzelnen Professionisten, die Gestaltung solcher Verträge und die Überwachung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.
  • Die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Irreführung, Gewährleistung und Schadenersatz.