Streitsachen
Der Nachbar wirft mir das Laub seiner Bäume über den Zaun, der Vermieter unterlässt notwendige Reparaturen, der Mieter zahlt die vereinbarte Miete nicht und/oder geht rücksichtslos mit der Wohnung und dem mitvermieteten Inventar um, alle Versuche, meinen Partner/meine Partnerin zu einer Scheidung im Einvernehmen zu bemühen, fruchten nichts, die Baufirma hat mangelhaft gearbeitet und weigert sich den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, jemand verbreitet unwahre oder beleidigende Tatsachen über mich und weigert sich diese Äußerungen zu widerrufen, ein Konkurrent wendet unlautere Wettbewerbspraktiken an. Die Gründe, warum man gezwungen ist, das Gericht anzurufen oder in einem Zivilprozess gezogen wird, sind vielfälltig.
Das Spektrum der regelmäßig übernommenen Vertretungen reicht von der außergerichtlichen Betreibung und Abwehr von Ansprüchen im Zivil- und Unternehmensrecht, der Vertretung in streitigen Zivilverfahren (z.B. Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Vertragsanfechtungs-, Nachbarrechts- und Wettbewerbsprozess), bis hin zur Vertretung von Verursachern und Opfern in Strafverfahren nach Verkehrsunfällen.
Genauso mannigfaltig wie die Gründe gerichtlicher Auseinandersetzungen sind auch die für das beanstandete Verhalten erwiderten Rechtfertigungen, so dass neben glaubwürdigen Zeugen, geeignete objektive, nicht veränderbare Beweismittel, wie Fotos, Korrespondenz, Urkunden, den Prozesserfolg ausmachen können. Erst nach einer eingehenden Stoffsammlung mit fachkundiger Begleitung lassen sich die Erfolgschancen unter Beachtung der Beweislastverteilung im Prozess einigermaßen verlässlich einschätzen.