Schadenersatz / Gewährleistung

Sie haben einen Schaden – beispielsweise durch Autounfall - erlitten oder verursacht? Oder brauchen in Sachen Gewährleistung einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite? Dann kontaktieren Sie uns umgehend! Denn sowohl bei Schadenersatz als auch Gewährleistung ist professionelles Denken und Handeln ab der ersten Minute essentiell.


Bei Auftreten von Schäden oder Funktionsstörungen wird vor den ersten Mängelbehebungsversuchen des Vertragspartners sehr häufig darauf verzichtet den Zustand der beanstandeten Sache zu dokumentieren. Der damit verbundene Aufwand mag zwar häufig im Nachhinein betrachtet vielleicht unnötig gewesen sein, durch die Feststellung des Istzustandes vor der Reparatur, z.B. im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens können aber Beweisprobleme in einem nachfolgenden Rechtsstreit vermieden werden, wenn sich herausstellt, dass der Vertragspartner zur Behebung des Mangels oder Schadens unfähig oder unwillig ist, die Existenz eine Mangels überhaupt in Abrede gestellt wird und Abhilfe in Form einer Ersatzvornahme gesucht werden muss. Dies gilt in erster Linie für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die sich aus einem Kauf- oder Werkvertrag herleiten.
 

Als klassischer Fall eines sogenannten deliktisch herbeigeführten Schadens ist der Verkehrsunfall zu nennen. Für Opfer und Verursacher ist der frühe Kontakt zum Anwalt in gleicher Weise wichtig, insbesondere wenn nicht bloß Sachschäden sondern auch Körperverletzungen Folge des Unfalles sind. Schon im Stadium der ersten behördlichen (polizeilichen) Erhebungen gilt es Säumnisse zu vermeiden, die Einschränkungen oder den Verlust von Versicherungsleistungen nach sich ziehen können. Häufig ist der Versuch zu beobachten, dass der Betroffene auf jede gestellte Frage eine Antwort geben will, obwohl die tatsächliche Erinnerung an das Geschehene, sei es verletzungsbedingt, wegen des Unfallschocks oder weil alles „so schnell gegangen ist“, exakte Angaben gar nicht zulässt. „Fotos lügen nicht“, ist ein zu Recht strapazierter Satz im Schadenersatzprozess. Sofern man dazu nach einem Unfall in der Lage ist, sollten möglichst viele Aufnahmen aus jeder Perspektive und aus unterschiedlichen Entfernungen gemacht werden, bevor irgendwelche Veränderungen an der Unfallstelle stattfinden.
 

Auch ohne Rechtschutzversicherung ist der Gang zum Anwalt empfehlenswert, wenn man nach erlittenem Schaden der Auffassung ist, dafür zumindest nicht alleine verantwortlich zu sein. Setzt ihr Anwalt erfolgreich Schadenersatz gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung durch, ist sie verpflichtet die zweckentsprechenden Vertretungskosten zu ersetzen. Bei schweren Körperverletzungen mit bleibenden Folgen reicht das Anspruchsspektrum vom Schmerzengeld, der Entschädigung für bleibende Verunstaltung über den Ersatz des Sachschadens, der Heilungskosten und des vermehrten Aufwandes nach dem Schadenereignis bis hin zum Ersatz des Verdienstentganges, der Kosten von Hilfskräften bei der Haushaltsführung und zur Pflege; auch in Form von dauernden Schadenersatzrenten. Der Anwalt steht ihnen bei der Stoffsammlung, der Auswahl der beizuziehenden Sachverständigen, der Beurteilung der Angemessenheit von Schadenersatzangeboten und der Beachtung von Fristen beratend zur Seite.