Scheidung / Unterhalt

Die Trennung selbst langjähriger Partner ist längst kein soziales Tabu mehr. Am besten drücken dies die statistischen Zahlen über Scheidungsraten aus. Auch wenn in familienrechtlichen Verfahren weitgehend keine Anwaltspflicht besteht, empfiehlt es sich einen Experten beizuziehen. Er kennt die umfassenden gesetzlichen Regelungen und die einschlägige Judikatur zu den Themen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht, Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Schulden. Der Anwalt bringt diese Erfahrung in der Beratung und in der Auseinandersetzung ein, klärt über Kosten auf, geht aber gleichzeitig auf ihre emotionale Ausnahmesituation ein und ergreift erforderlichen Falls kurzfristig notwendige Maßnahmen für Sie. Andererseits kann seriöse und kompetente Beratung belastende Gerichtverfahren vermeiden; in weitaus überwiegender Zahl werden die Ehen im Einvernehmen geschieden.

Ehegatten und Scheidungsunterhalt:
Der Scheidungsunterhalt ist erfahrungsgemäß einer der Hauptstreitpunkte im Zuge der Regelung der Scheidungsfolgen. Nach wie vor gilt in Österreich das Verschuldensprinzip. Demnach ist jener zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, der zumindest das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt. Übersteigt sein Einkommen das des minderschuldigen Teiles nicht bloß unerheblich, ist durch den Unterhalt ein Ausgleich zu schaffen und vorzusorgen, dass sich der Lebensstandard nach der Trennung nicht erheblich verschlechtert. Dabei muss der Unterhalt nicht unbedingt in Geld geleistet werden, wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt, ist dies anzurechnen.

Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt:
Kinder leiden unter der Situation einer belasteten Ehe. Oft bekommen sie davon aber auch gar nichts mit und fallen aus allen Wolken, wenn sie mit der Trennung der Eltern konfrontiert werden. Die Kinder können nichts dafür, dass sich die Eltern nicht mehr verstehen. Sensibilität ist auch auf Seiten des Rechtsvertreters gefragt. Folgende gesetzlichen Grundsätze sind dabei zu beachten:
  • Das Wohl des Kindes soll stets erstes Anliegen der Eltern nicht nur im Trennungsfall sein. Ist Hilfe von außen angezeigt, informiert sie der Anwalt gerne über Einrichtungen, die Sie kontaktieren können um den Umgang mit dem Kind nach der Trennung möglichst konfliktfrei zu gestalten.
  • Die gemeinsame Obsorge der Eltern besteht nach der Scheidung fort. Das Gericht kann andere Verfügung treffen.
  • Das Kontaktrecht ist zwingend in der Scheidungsvereinbarung zu regeln, auch wenn sich die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, wo sich der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes befinden und welche Besuche es geben soll.
  • Der Kindesunterhalt orientiert sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Er steigt mit zunehmendem Alter des Kindes. Weitere Unterhaltspflichten sind zu berücksichtigen.

Aufteilung des ehelichen Vermögens:
Anhand von Unterlagen über Liegenschaftsbesitz, Ersparnisse, Schenkungen, Erbschaften, Kredite und Darlehen, Mobiliar, Fahrzeuge usw. berät sie der Anwalt über den Ihnen zustehenden Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Die Bandbreite ist groß, bedenkt man, dass Gerichte im Streitfall die Aufteilung, wie es heißt, „nach Billigkeit“ vorzunehmen haben. Durch kreative Lösungen können oft teure gerichtliche Aufteilungsverfahren vermieden werden.